AGB Gruppen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Language Academy (SLA Basel) für Gruppenkurse (gültig ab 1. Januar 2022) 

Mit der Anmeldung akzeptieren und übernehmen Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der SLA Basel. 

1. Allgemeines 

Die Kosten für das Kursmaterial sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Diese werden separat auf der Rechnung aufgeführt. Sie betragen pauschal CHF 50.-. In der Regel erhalten die Teilnehmenden ein Lehrmittel und weitere Unterlagen als Kopien. 

2. Anmeldung und Zahlungsbedingungen 

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts 

Die Anmeldung ist verbindlich. Nachdem sich die Teilnehmenden für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. 

Sobald der gewünschte Gruppenkurs organisiert wurde, erhalten die Teilnehmenden die Kursplanung und die Rechnung, jeweils separat, per E-Mail. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Auf Wunsch kann das Kursgeld in Raten bezahlt werden. Bei Ratenzahlungen ist die 1. Rate bei Kursbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Zahlungstermin monatlich zu entrichten. Die Anmeldung und die separat per E-Mail geschickte Kursplanung verpflichten zur Zahlung des Kursgeldes. Das Unterlassen der Kursgeldzahlung gilt nicht als Abmeldung. Bei Zahlungsverzug behält sich die SLA Basel vor, für die 2. und 3. Zahlungserinnerung je CHF 20.- zu erheben. Wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt, behält sich die SLA Basel eine Betreibung vor. 

Anmeldungen mit der Caritas KulturLegi können nur für Gruppenkurse mit drei oder mehr Kursteilnehmenden akzeptiert werden. Für Gruppenkurse mit Gutschein des Kantons Basel- Stadt für Neuzugezogene gelten separate AGBs. 

3. Materialien im Eigentum der Swiss Language Academy 

Wenn die SLA Basel Material miet- oder leihweise zur Verfügung stellt, bleibt dieses während der gesamten Bezugsdauer Eigentum der SLA Basel. Das Begründen von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an diesem ist ausdrücklich verboten. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung sind die Teilnehmenden verpflichtet, die SLA Basel unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der SLA Basel hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs sind die Teilnehmenden verpflichtet, das Material unbeschädigt und innerhalb der von der SLA Basel gesetzten Frist an die SLA Basel zurückzugeben. Kommen die Teilnehmenden dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die SLA Basel das Recht vor, das nicht retournierte Material in Rechnung zu stellen. 

4. Einstufungstest und Beratungsgespräch 

Bei bestehenden Vorkenntnissen sind die Teilnehmenden gebeten, für einen Einstufungstest und ein anschliessendes Beratungsgespräch im Sekretariat der SLA Basel vorbeizukommen. Die SLA stellt den Teilnehmenden den Einstufungstest auch auf ihrer Webseite zur Verfügung. Test und Beratung sind kostenlos und unverbindlich. Die definitive Kurseinteilung erfolgt nach dem Beratungsgespräch durch unsere Kursberatenden. 

5. Eintritt nach Kursbeginn 

Sind freie Plätze vorhanden, können Teilnehmende in Absprache mit berechtigten Personen jederzeit in einen bereits laufenden Kurs einsteigen. Alle Verpflichtungen beziehen sich in diesem Fall auf die restliche Kursdauer gemäss Kursprogramm. Der Kurspreis wird reduziert und ab Eintrittsdatum berechnet. 

6. Fortsetzung des Kurses 

Vor Kursende können die Teilnehmenden ein Kursfortsetzungsformular für die nächsthöhere Stufe erhalten. Die Kurse werden nach Möglichkeit zu unveränderter Kurszeit weitergeführt. 

7. Kürzere Teilnahmedauer 

Eine kürzere Teilnahmedauer ist bei freien Kursplätzen möglich, sofern der frühere Austritt bereits bei der Anmeldung dieser Kursperiode schriftlich auf der Anmeldung vermerkt worden ist. 

8. Kündigung oder Verschiebung eines Gruppenkurses vor Kursbeginn 

Bei Stornierungen, die mehr als 14 Tage vor Kursbeginn bei der SLA Basel eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 200.- erhoben. Die Kündigung muss schriftlich entweder per E-Mail oder per Brief erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum der Mitteilung bei der SLA Basel. Eine Stornierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei uns eintrifft, gilt als zu spät und kann nicht mehr akzeptiert werden. Der/die Teilnehmende muss in diesem Fall das gesamte Kursgeld begleichen, da der Kurs, die Räumlichkeiten und Lehrpersonen bereits organisiert wurden. In diesem Sinne behält sich die SLA Basel ausdrücklich vor, bei einer Stornierung, die weniger als 14 Tage vor Kursbeginn bei ihr eintrifft, nach Art. 404 Abs. 2 des schweizerischen Obligationsrechts Schadenersatz (die entgangenen Kurskosten) geltend zu machen. 

9. Kündigung eines Gruppenkurses nach Kursbeginn 

Gruppenkurse haben eine feste Laufzeit und sind grundsätzlich nach Kursbeginn nicht kündbar. Das Kursgeld muss fristgerecht beglichen werden und es erfolgt keine Rückerstattung für bereits bezahlte Kursgebühren. Bei längerer Krankheit und beim Vorlegen eines Arztzeugnisses kann eine Gutschrift für einen späteren Kurs ausgestellt werden. Die ausgestellte Gutschrift kann nicht ausbezahlt werden. Sie ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Mit dieser Gutschrift kann ein identischer Sprachkurs an der SLA Basel besucht werden. 

10. Absenzen bei Gruppenunterricht: Ferien, Krankheit und andere Abwesenheiten 

Kann ein Gruppenunterricht von den Teilnehmenden nicht besucht werden, muss dies dem Sekretariat so früh wie möglich per Telefon oder per E-Mail gemeldet werden. Das Sekretariat ist unter der Nummer 061 554 47 21 oder unter info@sla-basel.ch von Montag bis Samstag erreichbar. Die versäumten Lektionen können weder nachgeholt noch zurückerstattet werden. Dies gilt auch bei Krankheit und anders begründeten Verhinderungen, welche nicht in den Verantwortungsbereich der Schule fallen. Die Kosten werden dem Kursteilnehmenden normal belastet, da die Lehrperson aufgeboten und der Raum bereits reserviert wurde. 

11. Organisation und Durchführung der Gruppenkurse 

Die Gruppenkurse haben eine minimale und maximale Teilnehmerzahl. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs verschoben. Aus organisatorischen Gründen kann die SLA Basel bestehende und geplante Kurse zeitlich verschieben oder zusammenlegen. Wenn die Teilnehmenden ihr Sprachniveau überschätzen und sich für einen Kurs anmelden, die Gruppenlehrperson jedoch feststellt, dass sie ein zu niedriges oder zu hohes Sprachniveau haben, hat die SLA Basel das Recht, den Kurs in Absprache mit den Teilnehmenden zu wechseln oder diese aus dem Kurs auszuschliessen. Kommt es zu einem derartigen Kurswechsel aufgrund der unsorgfältigen Anmeldung des Teilnehmenden, ist dieser verpflichtet, für den angemeldeten Kurs zu bezahlen. 

Die Dauer einer Lektion beträgt 45 Minuten. Aus didaktischen Gründen gilt ein Minimum von zwei Lektionen pro Termin. 

Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmenden auf eine bestimmte Ausgestaltung des Unterrichts. Die Teilnehmenden dürfen jedoch sehr gerne Verbesserungsvorschläge anbringen. 

Es besteht kein Anspruch auf die Wahl der Lehrperson. In der Regel wird der gesamte Gruppenkurs von derselben Lehrperson durchgeführt. Bei Krankheit der Lehrperson oder in Ausnahmenfällen findet ein Wechsel der Lehrperson statt. 

12. Vorbehalte 

Die SLA Basel behält sich das Recht vor, über Kursplätze zu verfügen, welche bei Kursbeginn nicht bezahlt sind. Aus organisatorischen Gründen behält sich die SLA Basel vor, Klassen zeitlich zu verschieben, umzuteilen und zusammenzulegen. 

13. Kursbestätigung 

Die SLA Basel stellt den Kursteilnehmenden am Ende des Gruppenkurses und bei Anwesenheit von mindestens 80 % auf Wunsch gerne eine Kursbestätigung aus. 

14. Datenschutz 

Die SLA Basel nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmenden ernst und hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich für interne Zwecke wie Korrespondenz und Informationen zu neuen Angeboten verwendet. In keinem Fall werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verkauft oder an Dritte weitergegeben. 

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15. Versicherung und Haftung 

Die SLA Baselhaftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden, arglistig verschwiegene Mängel, Körperschäden, unvorhersehbare Mängel, die den wirtschaftlichen Zweck des Rechtsgeschäfts erheblich beeinträchtigen; dies im Zusammenhang mit von ihr organisiertem Unterricht, Kursen und Veranstaltungen. Für alle anderen Schäden, insbesondere Folgeschäden, wird hiermit jegliche Haftung, soweit gesetzlich möglich, wegbedungen. Die Teilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen wird hiermit jede Haftung wegbedungen. 

16. Gerichtsstand 

Wo keine zwingende gesetzliche Norm davon abweicht, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Basel-Stadt.