AGB Privat

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Language Academy (SLA Basel) für den Privatunterricht (gültig ab 1. Januar 2022) 

Mit der Anmeldung akzeptieren und übernehmen Sie die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der SLA Basel. 

1. Allgemeines 

Die Kosten für das Kursmaterial sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Diese werden separat auf der Rechnung aufgeführt. Sie betragen pauschal CHF 50.-. In der Regel erhalten die Teilnehmenden ein Lehrmittel und weitere Unterlagen als Kopien. 

2. Anmeldung und Zahlungsbedingungen 

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts. 

Die Anmeldung ist verbindlich. Nachdem sich die Teilnehmenden für einen Kurs angemeldet haben, erhalten sie von der SLA Basel eine Anmeldebestätigung. Die gebuchten Lektionen sind 12 Monate, also ein Jahr, ab Anmeldedatum gültig. In diesem Zeitraum können die gebuchten Lektionen jederzeit bezogen werden. Dem entspricht auch die Vertragsdauer. 

Sobald der gewünschte Privatunterricht organisiert wurde, erhalten die Teilnehmenden die Rechnung per E-Mail. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Auf Wunsch kann das Kursgeld in Raten bezahlt werden. Bei Ratenzahlungen ist die 1. Rate bei Kursbeginn fällig. Die weiteren Raten sind gemäss Zahlungstermin monatlich zu entrichten. Die Anmeldung und die Kursorganisation durch die SLA Basel verpflichten zur Zahlung des Privatunterrichts. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn muss der/die Teilnehmende 50 Prozent des Kursgeldes bezahlen (vgl. 5. Kündigung des Privatunterrichts vor Kursbeginn). Das Unterlassen der Kursgeldzahlung gilt nicht als Abmeldung. Bei Zahlungsverzug behält sich die SLA Basel vor, für die 2. und 3. Zahlungserinnerung je CHF 20.- zu erheben. Wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt, behält sich die SLA Basel eine Betreibung vor. 

Der Rabatt mit der Caritas KulturLegi gilt nur für Gruppenkurse und nicht für den Privatunterricht. Gutscheine des Kantons Basel-Stadt für Neuzugezogenen können ebenfalls nur für den Gruppenkurse und nicht für den Privatunterricht eingelöst werden. 

3. Materialien im Eigentum der Swiss Language Academy 

Wenn die SLA Basel Material miet- oder leihweise zur Verfügung stellt, bleibt dieses während der gesamten Bezugsdauer Eigentum der SLA Basel. Das Begründen von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an diesem ist ausdrücklich verboten. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung sind die Teilnehmenden verpflichtet, die SLA Basel unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der SLA Baselhinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs sind die Teilnehmenden verpflichtet, das Material unbeschädigt und innerhalb der von der SLA Basel gesetzten Frist an die SLA Basel zurückzugeben. Kommen die Teilnehmenden dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die SLA Basel sich das Recht vor, das nicht retournierte Material in Rechnung zu stellen. 

4. Beratungsgespräch 

Die SLA Basel berät Interessierte gerne im Sekretariat oder telefonisch. Es steht den Teilnehmenden auch einen Einstufungstest auf der Webseite der SLA zur Verfügung. Test und Beratung sind kostenlos und unverbindlich. 

5. Kündigung des Privatunterrichts vor Kursbeginn 

Nachdem der Privatunterricht organisiert und dem Teilnehmenden bestätigt wurde, ist keine kostenlose Stornierung mehr möglich, da der Kurs, die Räumlichkeiten und Lehrpersonen bereits organisiert wurden. Die SLA Basel behält sich ausdrücklich vor, bei einer Stornierung nach Art. 404 Abs. 2 des schweizerischen Obligationsrechts Schadenersatz (die entgangenen Kurskosten) geltend zu machen. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn, muss der/die Teilnehmende 50 Prozent des Kursgeldes bezahlen. Bei einer Stornierung bei weniger als 14 Tage vor Kursbeginn muss der/die Teilnehmende das gesamte Kursgeld begleichen. 

6. Unterbruch oder Kündigung von Privatunterricht nach Kursbeginn 

Wird ein Kurs im Privatunterricht unterbrochen, bleiben die Lektionen bis Ende des Vertrags (12 Monate ab Anmeldung) gültig. Während dieser Zeit kann der Unterricht bis Ende des Vertrags jederzeit weiter besucht werden. Bei einer Kündigung ist der/die Teilnehmende verpflichtet, den gesamten Preis zu bezahlen, da sich unsere Lehrpersonen zur Leistung des Unterrichts verpflichten und der SLA Basel so ein erheblicher Schaden entstehen würde. Eine Rückerstattung ist somit nicht möglich. Bei einer Krankheit ab 15 Tagen und beim Vorlegen eines Arztzeugnisses ist eine Verlängerung der Gültigkeit möglich. 

7. Terminverschiebung und Absenzen bei Privatunterricht 

Die vereinbarten Unterrichtszeiten sind verbindlich. Kann der Termin vom Kursteilnehmenden nicht wie vereinbart wahrgenommen werden, muss die Abmeldung 24 Stunden vorher erfolgen, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Das Sekretariat ist unter der Nummer 061 554 47 21 oder unter info@sla-basel.ch von Montag bis Samstag erreichbar. Werden Absenzen nicht gemeldet oder nicht 24 Stunden vor dem Unterrichtstermin gemeldet, wird der entsprechende Termin verrechnet und nicht nachgeholt, da die Lehrperson aufgeboten und der Raum bereits reserviert wurde. Für Termine am Montag gilt Samstag 14:00 Uhr der Vorwoche als spätester Zeitpunkt zur Abmeldung. Bei Krankheit und Vorlegen eines Arztzeugnisses wird der Unterricht nachgeholt. 

Im Falle einer Absenz der Lehrperson kann die Schulleitung eine Stellvertretung organisieren. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, wird der Unterricht auf einen anderen Termin verschoben. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten für die ausgefallenen Lektionen nicht in Rechnung gestellt. 

8. Organisation und Durchführung des Privatunterrichts 

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Die Dauer einer Lektion beträgt 45 Minuten. Aus didaktischen Gründen gilt ein Minimum von zwei Lektionen pro Termin. In Ausnahmefällen ist nach Rücksprache vor Kursbeginn auch eine Dauer von 60 Minuten pro Termin möglich. 

Die Termine und Unterrichtszeiten können individuell mit der Lehrperson vereinbart werden. 

Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmenden auf eine bestimmte Ausgestaltung des Unterrichts. Die Teilnehmenden dürfen jedoch sehr gerne Verbesserungsvorschläge anbringen. 

Es besteht kein Anspruch auf die Wahl der Lehrperson. In der Regel werden alle gebuchten Lektionen von derselben Lehrperson durchgeführt. Bei Krankheit der Lehrperson oder in Ausnahmenfällen findet ein Wechsel der Lehrperson statt. 

9. Kursbestätigung 

Die SLA Basel stellt den Kursteilnehmenden am Ende des Privatunterrichts auf Wunsch eine Kursbestätigung mit der Anzahl der besuchten Lektionen aus. 

10. Datenschutz 

Die SLA Basel nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmenden ernst und hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich für interne Zwecke wie Korrespondenz und Informationen zu neuen Angeboten verwendet. In keinem Fall werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verkauft oder an Dritte weitergegeben. 

11. Versicherung und Haftung 

Die SLA Basel haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden, arglistig verschwiegene Mängel, Körperschäden, unvorhersehbare Mängel, die den wirtschaftlichen Zweck des Rechtsgeschäfts erheblich beeinträchtigen; dies im Zusammenhang mit von ihr organisiertem Unterricht, Kursen und Veranstaltungen. Für alle anderen Schäden, insbesondere Folgeschäden, wird hiermit jegliche Haftung, soweit gesetzlich möglich, wegbedungen. Die Teilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen wird hiermit jede Haftung wegbedungen. 

12. Gerichtsstand 

Wo keine zwingende gesetzliche Norm davon abweicht, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Basel-Stadt.